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   FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97   

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FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97 (https://dejure.org/1999,7453)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.1999 - V 854/97 (https://dejure.org/1999,7453)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 1999 - V 854/97 (https://dejure.org/1999,7453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vermächtniserfüllung an Familienfremde keine dauernde Last

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    etwa als Anschaffungskosten bzw. Aufwendungen bei den gewerblichen Einkünften Berücksichtigung finden könnten (vgl. zu Erbfallschulden BFH-Beschlüsse vom 05.07.1990 GrS 2/89 , BStBl II 1990, 837, und GrS 4-; 6/89, BStBl II 1990, 847 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] ; BFH-Urteile vom 17.10.1991 IV R 97/89 , BStBl II 1992, 392; vom 13.09.1994- IX R 104/90 , BFH/NV 1995, 384).

    Nach Beschlüssen des Großen Senats des BFH (Beschlüsse vom 05.07.1990 GrS 4-; 6/89, BStBl II 1990, 847 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] ; vom 15.07.1991 GrS 1/90 , BStBl II 1992, 78) sind Versorgungsleistungen, die anläßlich einer Übertragung von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer des Vermögens zugesagt werden, durch die Charakterisierung als vorbehaltene Vermögenserträge des Übergebers von Unterhaltsleistungen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG zu unterscheiden; sie enthalten deshalb auch keine Zuwendungen des Vermögensübernehmers aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht i. S. des § 12 Nr. 2 EStG .

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Den im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge zugesagten Versorgungsleistungen sind gleichgestellt Versorgungsleistungen, die ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben, sofern z. B. ein überlebender Ehegatte oder ein erbberechtigter Abkömmling statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich zustehenden Vermögen erhält und es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrentung des Erbanteils handelt (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.1992 X R 139/88 , BStBl II 1992, 612).

    Ob die Gleichstellung der aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu leistenden wiederkehrenden Zahlungen mit denjenigen, die bei einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge zu Lebzeiten des Erblassers beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben abziehbar wären (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 612 [BFH 27.02.1992 - X R 139/88] ) nur auf Zahlungen an gesetzlich Erbberechtigte beschränkt ist (vgl. Fischer, FR 1992, 765, Stephan, DB 1996, 2149; a.A. Schmidt, FR 1992, 548) und der Kreis der möglichen Versorgungsberechtigten für eine nach dem Rechtstypus der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" als dauernde Last privilegierte Behandlung solcher Aufwendungen enger zu ziehen ist, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Erhält ein Vermächtnisnehmer von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen, so können ihm auferlegte Versorgungsleistungen Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG sein ( BFH-Urteil vom 26.01.1994 X R 54/92 , BStBl II 1994, 633).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß der Vermögensübergeber, der sein Vermögen von Todes wegen überläßt, das Versorgungsbedürfnis anderer, von ihm abhängiger Familienmitglieder bedenken muß (BFH-Urteil in BStBl II 1994, 633 [BFH 26.01.1994 - X R 54/92] ).

  • BFH, 17.04.1996 - X R 160/94

    Die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten eines in der nachfolgenden Generation

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Das Sonderrecht der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen", das unter dem Gesichtspunkt vorbehaltener Vermögenserträge, die vom Vermögensübernehmer zu erwirtschaften sind, von einem steuerlich beachtlichen "Transfer von Einkünften" ausgeht, ist in seiner Anwendung begrenzt auf Versorgungsleistungen an Angehörige des Generationennachfolge-Verbundes ( BFH-Urteile vom 23.01.1997 IV R 45/96 , BStBl II 1997, 458; vom 17.04.1996 X R 160/94 , BStBl II 1997, 32).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Das Sonderrecht der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen", das unter dem Gesichtspunkt vorbehaltener Vermögenserträge, die vom Vermögensübernehmer zu erwirtschaften sind, von einem steuerlich beachtlichen "Transfer von Einkünften" ausgeht, ist in seiner Anwendung begrenzt auf Versorgungsleistungen an Angehörige des Generationennachfolge-Verbundes ( BFH-Urteile vom 23.01.1997 IV R 45/96 , BStBl II 1997, 458; vom 17.04.1996 X R 160/94 , BStBl II 1997, 32).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich ( BFH-Urteil vom 16.12.1997 IX R 11/94 , BStBl II 1998, 718).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    etwa als Anschaffungskosten bzw. Aufwendungen bei den gewerblichen Einkünften Berücksichtigung finden könnten (vgl. zu Erbfallschulden BFH-Beschlüsse vom 05.07.1990 GrS 2/89 , BStBl II 1990, 837, und GrS 4-; 6/89, BStBl II 1990, 847 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] ; BFH-Urteile vom 17.10.1991 IV R 97/89 , BStBl II 1992, 392; vom 13.09.1994- IX R 104/90 , BFH/NV 1995, 384).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Nach Beschlüssen des Großen Senats des BFH (Beschlüsse vom 05.07.1990 GrS 4-; 6/89, BStBl II 1990, 847 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] ; vom 15.07.1991 GrS 1/90 , BStBl II 1992, 78) sind Versorgungsleistungen, die anläßlich einer Übertragung von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer des Vermögens zugesagt werden, durch die Charakterisierung als vorbehaltene Vermögenserträge des Übergebers von Unterhaltsleistungen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG zu unterscheiden; sie enthalten deshalb auch keine Zuwendungen des Vermögensübernehmers aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht i. S. des § 12 Nr. 2 EStG .
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    Daran fehlt es im allgemeinen, wenn einem Erben oder Vermächtnisnehmer aufgrund testamentarischer Anordnung Aufwendungen auferlegt werden, die nicht den Wert des erhaltenen Nachlasses (Vermächtnisses) übersteigen ( BFH-Urteil vom 04.04.1989 X R 14/85 , BStBl II 1989, 779 - betreffend Grabpflegeaufwendungen).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
    etwa als Anschaffungskosten bzw. Aufwendungen bei den gewerblichen Einkünften Berücksichtigung finden könnten (vgl. zu Erbfallschulden BFH-Beschlüsse vom 05.07.1990 GrS 2/89 , BStBl II 1990, 837, und GrS 4-; 6/89, BStBl II 1990, 847 [BFH 05.07.1990 - GrS - 46/89] ; BFH-Urteile vom 17.10.1991 IV R 97/89 , BStBl II 1992, 392; vom 13.09.1994- IX R 104/90 , BFH/NV 1995, 384).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

  • BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    bb) Nicht zum begünstigten Kreis des Generationennachfolge-Verbunds gerechnet hat die Rechtsprechung des BFH und der FG hingegen die langjährige Haushälterin des Erblassers (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; FG München, Urteil vom 8. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2001, 282), dessen Lebensgefährtin (vgl. FG München, Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, EFG 2000, 855, und in EFG 2001, 282; FG Nürnberg, Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562), dessen Stiefkinder (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1242) sowie die Mitarbeiter im Betrieb des Erblassers (FG Hamburg, Urteil vom 7. August 1995 VII 131/92, EFG 1996, 94).
  • BFH, 17.12.2003 - X R 2/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Das Finanzgericht (FG) führte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 562 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus, Frau S habe dem Kläger den Gewerbebetrieb nicht im Rahmen einer "Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Versorgungsleistungen" überlassen.
  • FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01

    Testamentarisch angeordnete Zahlungen an eine frühere Haushälterin des Erblassers

    Der Abzug von Leistungen des Erben auf Grund eines Vermächtnisses des Erblassers zu Gunsten seiner Lebensgefährtin als dauernde Last kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch FG München Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 855 - Revision X R 31/00- und 08. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2000, 282 - rechtskräftig - sowie FG Nürnberg Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562 - Revision X R 2/01 -).
  • VG Karlsruhe, 26.08.1998 - 12 K 3598/97

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Duldungsablehnung und

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Rechtsprechung
   FG Münster, 26.10.2000 - 8 K 2049/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18225
FG Münster, 26.10.2000 - 8 K 2049/98 E (https://dejure.org/2000,18225)
FG Münster, Entscheidung vom 26.10.2000 - 8 K 2049/98 E (https://dejure.org/2000,18225)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 8 K 2049/98 E (https://dejure.org/2000,18225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung bei einem Rettungsassistenten wegen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug; Abwesenheit von mehr als zehn Stunden von Wohnung als Dienstreisen; Begriff der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Mehraufwendungen für Verpflegung bei einem Rettungsassistenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 8 K 2049/98
    Die Betriebsstätte des Arbeitgebers sei auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer sie nur kurz aufsuche, um z. B. das eigene Kraftfahrzeug gegen ein Dienstfahrzeug auszutauschen (Hinweis auf Bundesfinanzhof (BFH)-Urteil vom 02.02.1994 VI R 109/89, BStBl. II 1994, 422).
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